{"id":71,"date":"2015-11-24T14:54:52","date_gmt":"2015-11-24T13:54:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.lorch-haustueren.de\/wp\/?page_id=71"},"modified":"2015-11-24T16:46:50","modified_gmt":"2015-11-24T15:46:50","slug":"allgemeine-liefer-geschaefts-und-zahlungsbedingungen-der-firma-lorch-gmbh","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.lorch-haustueren.de\/wp\/allgemeine-liefer-geschaefts-und-zahlungsbedingungen-der-firma-lorch-gmbh\/","title":{"rendered":"Allgemeine Liefer,- Gesch\u00e4fts- und Zahlungsbedingungen der Firma Lorch GmbH"},"content":{"rendered":"<p><strong>1. Geltung<\/strong><br \/>\n1.1. Diese Bedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschlie\u00dflich Beratungsleistungen Im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern im Sinne des \u00a7 310 Abs. 1 BGB Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers wird hiermit widersprochen.<\/p>\n<p>1.2. Bei allen Bauleistungen, einschlie\u00dflich Montage, gilt die Verdingungsordnung f\u00fcr Bauleistungen, (VOB, Teile B und C) in der zum Zeitpunkt des Vertragschlusses g\u00fcltigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe t\u00e4tigen Vertragspartner erteilt wird, und im \u00dcbrigen diese AGB.<\/p>\n<p><strong>2. Angebote und Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n<p>2.1. Die in unseren Katalogen und Verkaufsunterlagen, sowie \u2014 soweit nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet \u2014 im Internet enthaltene Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Auftr\u00e4ge werden f\u00fcr uns erst bindend, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt werden. Als Auftragsbest\u00e4tigung gilt im Falle umgehender Auftragsausf\u00fchrung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung.<br \/>\n2.2. Soweit unsere Verkaufsangestellten oder Handelsvertreter m\u00fcndliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die \u00fcber den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bed\u00fcrfen diese zur Wirksamkeit stets schriftlicher Best\u00e4tigung.<br \/>\n2.3. Vorstehende Regelungen gelten nicht f\u00fcr m\u00fcndliche Erkl\u00e4rungen der Gesch\u00e4ftsleitung oder solcher Personen, die von uns unbeschr\u00e4nkbar bevollm\u00e4chtigt sind.<br \/>\n2.4. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich fr\u00fcherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgem\u00e4\u00dfem kaufm\u00e4nnischen Ermessen darauf schlie\u00dfen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet ist, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom K\u00e4ufer nach dessen Wahl Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wobei die Rechnungen f\u00fcr bereits erfolgte Teillieferungen sofort f\u00e4llig gestellt werden.<br \/>\n2.5. W\u00fcnsche des K\u00e4ufers zur nachtr\u00e4glichen \u00c4nderung oder Stornierung des Auftrages k\u00f6nnen nur aufgrund besonderer Vereinbarung und nur so lange ber\u00fccksichtigt werden, wie mit der Herstellung, dem Zuschnitt oder der Bearbeitung noch nicht begonnen ist.<\/p>\n<p><strong>3. Lieferfristen und Verzug<\/strong><\/p>\n<p>3.1. Sofern nicht eine ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als ann\u00e4hernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung. Sie verl\u00e4ngert sich um den Zeitraum, in dem der K\u00e4ufer mit seinen Vertragspflichten \u2014 innerhalb einer laufenden Gesch\u00e4ftsverbindung auch aus anderen Vertr\u00e4gen\u2014in Verzug ist.<br \/>\n3.2. Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zul\u00e4ssig. Abschlagszahlungen k\u00f6nnen wir in angemessenem Umfang in Rechnung stellen.<br \/>\n3.3. Eine Ausf\u00fchrungs- bzw. Lieferfrist verl\u00e4ngert sich \u2014 auch innerhalb eines Verzuges \u2014 angemessen bei Eintritt H\u00f6herer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsst\u00f6rungen, Streiks, Aussperrung oder St\u00f6rung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Ausf\u00fchrung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umst\u00e4nde bei unseren Vorlieferanten, Zulieferanten oder Subunternehmern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem K\u00e4ufer baldm\u00f6glichst mit. Der K\u00e4ufer kann von uns die Erkl\u00e4rung verlangen, ob wir zur\u00fccktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erkl\u00e4ren wir uns nicht unverz\u00fcglich, kann der K\u00e4ufer zur\u00fccktreten. Schadensersatzanspr\u00fcche sind in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen.<br \/>\n3.4. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferungen nur f\u00fcr eigenes Verschulden und das unserer Erf\u00fcllungsgehilfen. F\u00fcr das Verschulden unserer Vorlieferanten haben wir nicht ein zu stehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzanspr\u00fcche gegen den Vorlieferanten an den K\u00e4ufer abzutreten.<\/p>\n<p><strong>4. Versand, Gefahr\u00fcbergang, Verpackung<\/strong><\/p>\n<p>4.1. Versandweg und -mittel sind unserer Wahl \u00fcberlassen. Die Verpackung erfolgt nicht positionsweise, sondern ausschlie\u00dflich nach transport- und produktionstechnischen sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten. Stets bestimmt das gr\u00f6\u00dfere Ma\u00df der Einheit die Verpackungsl\u00e4nge.<br \/>\n4.2. Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager oder ab Werk, sofern nicht ausdr\u00fccklich abweichend vereinbart. Mit der \u00dcbergabe der Ware an den Transportf\u00fchrer \u2014 gleichg\u00fcltig, ob er vom K\u00e4ufer, Hersteller oder von uns beauftragt ist \u2014 geht die Gefahr auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Dies gilt auch bei Teil- sowie Frankolieferungen. Bei Auslieferung mit unseren Fahrzeugen geht die Gefahr auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald die Ware an dem von ihm angegebenen Ort bereitgestellt wird.<br \/>\n4.3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des K\u00e4ufers verz\u00f6gert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die Warenrechnung sofort f\u00e4llig.<br \/>\n4.4. Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug oder mit Fremdfahrzeugen durchgef\u00fchrt, gilt die \u00dcbergabe der Ware sp\u00e4testens als erfolgt, sobald sie dem Empf\u00e4nger vor der Anlieferungsstelle auf befestigter Fahrbahn und auf dem Wagen zur Verf\u00fcgung steht, Ist die Zufahrt nach Ansicht des Anliefernden nicht befahrbar, erfolgt die \u00dcbergabe dort, wo ein einwandfreies An- und Abfahren des Fahrzeuges gew\u00e4hrleistet ist.<br \/>\n4.5. Bei unseren gewerblichen Kunden ist das Abladen alleinige Angelegenheit des K\u00e4ufers, der f\u00fcr geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskr\u00e4fte zu stellen hat. Wartezeiten werden entsprechend im G\u00fcterfernverkehr gem. KVO und im G\u00fcternahverkehr gem. GNT berechnet.<br \/>\n4.6. Verlangt der K\u00e4ufer in Abweichung von den vertraglichen Vereinbarungen Hilfestellung beim Abladen (einschlie\u00dflich Abladevorrichtung), Weitertransportieren oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zus\u00e4tzlich berechnet. Die Mitwirkung bei diesen. Arbeiten bedeuten jedoch keine \u00dcbernahme einer zus\u00e4tzlichen Haftung oder Gefahrtragung.<\/p>\n<p><strong>5. Preise und Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>5.1. Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuz\u00fcglich Verpackung, Fracht- und sonstiger Versandkosten, sowie Mehrwertsteuer.<br \/>\n5.2. Bei unseren Preiskalkulationen setzen wir voraus, dass die der Angebotsangabe zugrunde gelegten Positionen unver\u00e4ndert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollst\u00e4ndig ausgef\u00fchrt sind und wir unsere Leistungen in einem Zug \u2014 ohne Behinderung \u2014 erbringen k\u00f6nnen. Unsere Angebote basieren auf der Leistungsbeschreibung des K\u00e4ufers, ohne Kenntnis der \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnisse.<br \/>\n5.3. Soll die Lieferung oder Leistung 4 Monate nach Vertragsschluss oder sp\u00e4ter erfolgen, verpflichten sich die Vertragspartner bei \u00c4nderung von Kosten, L\u00f6hnen usw. \u00fcber den Preis neu zu verhandeln.<br \/>\n5.4 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn unsere Leistung ohne unser Verschulden \u00fcber den vereinbarten Zeitraum hinaus verz\u00f6gert wird.<br \/>\n5.5. Wenn nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sp\u00e4testens bei \u00dcbergabe der Lieferung oder Leistung f\u00e4llig. Zahlungen werden stets zur Begleichung der \u00e4ltesten f\u00e4lligen Schuldposten zuz\u00fcglich darauf angefallener Schuldzinsen verwandt. Skonti werden nicht gew\u00e4hrt, wenn sich der K\u00e4ufer mit der Bezahlung fr\u00fcherer Lieferungen im R\u00fcckstand befindet.<br \/>\n5.6. Zahlungen im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren bed\u00fcrfen stets der besonderen Vereinbarung. Gutschriften \u00fcber Wechsel und Schecks erfolgen abz\u00fcglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir \u00fcber den Gegenwert verf\u00fcgen k\u00f6nnen.<br \/>\n5.7. Unsere Forderungen werden unabh\u00e4ngig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort f\u00e4llig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schlie\u00dfen lassen, dass unsere Kaufpreisanspr\u00fcche durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet werden.<br \/>\n5.8. Ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Zahlungsverzug oder l\u00f6st er einen Wechsel bei F\u00e4lligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Ware zur\u00fcckzunehmen, ggf. den Betrieb des K\u00e4ufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir k\u00f6nnen au\u00dferdem die Ver\u00e4u\u00dferung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die R\u00fccknahme ist, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein R\u00fccktritt vom Vertrag.<br \/>\n5.9. In den F\u00e4llen der Abs\u00e4tze 5.07 und 5.08 k\u00f6nnen wir die Einzugserm\u00e4chtigung (Abs. 6.05) widerrufen und f\u00fcr noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen verlangen. Der K\u00e4ufer kann jedoch diese sowie die in Abs. 5.08 genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in H\u00f6he unseres gef\u00e4hrdeten Zahlungsanspruchs abwenden.<br \/>\n5.10. \u00dcblicherweise erfolgt eine Absicherung von Auftr\u00e4gen \u00fcber eine Kreditausfallversicherung. Wir stellen eine entsprechende Anfrage bei unserem Kreditversicherer sp\u00e4testens bei Vertragsschluss. Erfolgt dies und erhalten wir vom Versicherer im Hinblick auf den K\u00e4ufer einen negativen Bescheid, der seine Ursache in der Risikosph\u00e4re des Kunden hat (junge Unternehmen, die grunds\u00e4tzlich nicht versichert werden bzw. negative Beurteilung) sind wir berechtigt, wie in Ziff. 5.9 verfahren und f\u00fcr noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen. Auch in diesem Fall ist der K\u00e4ufer berechtigt, unser Leistungsverweigerungsrecht durch Sicherheitsleistung in H\u00f6he unseres gef\u00e4hrdeten Zahlungsanspruchs abzuwenden.<br \/>\n5.11. Verzugszinsen werden mit 10% p.a. \u00fcber dem Basiszinssatz (\u00a7 247 BGB) berechnet. Sie sind h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem h\u00f6heren Zinssatz nachweisen oder der K\u00e4ufer eine geringere Belastung.<br \/>\n5.12. Eine Zahlungsverweigerung oder -zur\u00fcckbehalt ist ausgeschlossen, wenn der K\u00e4ufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrl\u00e4ssigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache \u00fcbernommen haben. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderungen zul\u00e4ssig. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aus fr\u00fcheren oder anderen Gesch\u00e4ften der laufenden Gesch\u00e4ftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Im \u00dcbrigen darf die Zahlung wegen M\u00e4ngeln und sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zur\u00fcckbehalten werden,<br \/>\n5.13. Etwaige vereinbarte Sicherheitsleistungen k\u00f6nnen von uns durch B\u00fcrgschaft abgel\u00f6st werden.<\/p>\n<p><strong>6. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Ware, die der K\u00e4ufer im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere s\u00e4mtlichen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung, einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen \u2014 auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen \u2014 beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder s\u00e4mtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung \u00fcbernommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den K\u00e4ufer eine wechselm\u00e4\u00dfige Haftung durch uns begr\u00fcndet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einl\u00f6sung des Wechsels durch den K\u00e4ufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers sind wir zur R\u00fccknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der K\u00e4ufer zur Herausgabe verpflichtet.<br \/>\n6.2. Wird die Vorbehaltsware durch den K\u00e4ufer mit anderen Waren verbunden, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren und dem Verarbeitungswert zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so \u00fcbertr\u00e4gt uns der K\u00e4ufer bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfange des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie f\u00fcr uns unentgeltlich. Die hiernach entstehenden Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Nr. 6.01.<br \/>\n6.3. Der K\u00e4ufer hat uns \u00fcber evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr zu seinen normalen Gesch\u00e4ftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, ver\u00e4u\u00dfern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gern. den nachfolgenden Nr, 6.04 bis 6.05 auf uns \u00fcbergehen. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Als Weiterver\u00e4u\u00dferung gilt auch der Einbau der Ware in ein Bauwerk, Luftfahrzeug oder Schiff.<br \/>\n6.4. Die Forderungen des K\u00e4ufers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware, einschlie\u00dflich evtl. Rechte aus dem Bauhandwerkersicherungsgesetz, werden schon jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Gleiches gilt auch f\u00fcr den Anspruch auf Einr\u00e4umung einer Sicherungshypothek gern. \u00a7 648 BGB. Wird die Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren ver\u00e4u\u00dfert, wird die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Ver\u00e4u\u00dferung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gern. Nr. 6.02 haben, wird uns ein unserem Eigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.<br \/>\n6.5. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einziehungserm\u00e4chtigung in den in Abschnitt 5.09 genannten F\u00e4llen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten \u2014 sofern wir das nicht selbst tun \u2014 und uns die zur Einziehung erforderlichen Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zu geben, was ggf. die Nennung der Namen und Anschriften von Schuldnern und Baustellen beinhaltet. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der K\u00e4ufer in keinem Falle berechtigt.<br \/>\n6.6. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des K\u00e4ufers die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20% \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p><strong>7. M\u00e4ngelr\u00fcge, Gewahrleistung und Haftung<\/strong><\/p>\n<p>7.1. F\u00fcr M\u00e4ngel im Sinne des \u00a7 434 8GB haften wir nur wie folgt: Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas, und der Gefahr von Besch\u00e4digungen, ist der K\u00e4ufer zur unverz\u00fcglichen Pr\u00fcfung verpflichtet. Alle offensichtlichen und\/oder erkannten M\u00e4ngel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind sp\u00e4testens binnen einer Woche, in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gern. \u00a7\u00a7 377, 378 HGB bleiben unber\u00fchrt.<br \/>\n7.2. Stellt der K\u00e4ufer M\u00e4ngel der Ware fest, darf er nicht dar\u00fcber verf\u00fcgen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung \u00fcber die Abwicklung der Reklamation erzielt ist, bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des K\u00e4ufers beauftragten Sachverst\u00e4ndigen erfolgte.<br \/>\n7.3. Der K\u00e4ufer ist ferner verpflichtet, uns die M\u00f6glichkeit zu geben, den ger\u00fcgten Mangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. auf unser Verlangen den beanstandeten Gegenstand zur Verf\u00fcgung zu stellen; bei schuldhafter Verweigerung entf\u00e4llt die Gew\u00e4hrleistung.<br \/>\n7.4. Wir \u00fcbernehmen keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Sch\u00e4den, die zur\u00fcckgehen auf ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Ver\u00e4nderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung oder nat\u00fcrliche Abnutzung.<br \/>\n7.5. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Ber\u00fccksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des K\u00e4ufers die Art der Nacherf\u00fcllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen.<br \/>\n7.6 \u00dcber einen bei einem Verbraucher eintretenden Gew\u00e4hrleistungsfall hat uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich zu informieren.<br \/>\n7.7.. Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen f\u00fcr Bauwerke), \u00a7 479 (R\u00fcckgriffsanspruch) und \u00a7 634a Abs. 1 Hr. 2 (Baum\u00e4ngel) BGB l\u00e4ngere Fristen vorschreibt.<br \/>\n7.8. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche gilt Abschnitt 8 (Allgemeine Haftungsbegrenzung).<\/p>\n<p><strong>8. Allgemeine Haftungsbegrenzung<\/strong><\/p>\n<p>8.1. Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers (nachfolgend Schadensersatzanspr\u00fcche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in F\u00e4llen der \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in F\u00e4llen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des K\u00e4ufers ist damit nicht verbunden,<br \/>\n8.2. Diese Regelung gilt f\u00fcr den K\u00e4ufer entsprechend.<\/p>\n<p><strong>9. Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.<\/p>\n<p><strong>10. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:<\/strong><\/p>\n<p>10.1. Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr Lieferungen und Zahlungen (einschlie\u00dflich Scheck- und Wechselklagen) sowie s\u00e4mtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der K\u00e4ufer Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, der Sitz unseres Unternehmens bzw. Niederlassung. Wir sind jedoch berechtigt, den K\u00e4ufer an seinem Gerichtsstand zu verklagen.<br \/>\n10.2. Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschlie\u00dflich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Geltung 1.1. Diese Bedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschlie\u00dflich Beratungsleistungen Im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern im Sinne des \u00a7 310 Abs. 1 BGB Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers wird hiermit widersprochen. 1.2. 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